Umzug von der Schweiz nach Polen (2026): Der komplette Ratgeber
Die Strecke von der Schweiz nach Polen ist ein vielbefahrener europäischer Umzugskorridor, der in der Regel per Lastwagen über Deutschland und Tschechien abgewickelt wird. Es handelt sich nicht um einen «Auslandschweizer»-Umzug wie etwa in die USA oder nach Australien: Die Schweiz und Polen gehören demselben europäischen Raum der Personenfreizügigkeit an, weshalb weder Visum noch Arbeitsbewilligung nötig sind. Die Schweiz ist jedoch weder Mitglied der EU noch der EU-Zollunion – anders als bei einem Umzug zwischen zwei EU-Ländern überquert Ihr Hausrat also tatsächlich eine Zollgrenze, für die es allerdings ein klar geregeltes Erleichterungsverfahren gibt. Dieser Ratgeber richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (Schweizer oder EU-/EFTA-Staatsangehörige), die nach Polen ziehen, und behandelt genau das, was hier relevant ist: Personenfreizügigkeit, Zollerleichterungen für den Hausrat, Anmeldung in Polen, Gesundheitsversorgung, Führerausweis, Fahrzeuge, Haustiere und Bankgeschäfte.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie benötigen weder Visum noch Arbeitsbewilligung. Die Schweiz und die EU/Polen wenden das Freizügigkeitsabkommen (FZA) an, sodass Schweizer sowie EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger im jeweils anderen Gebiet leben und arbeiten dürfen. Die eigentliche Aufgabe ist die Anmeldung, nicht die Einwanderung.
- Ihr Hausrat überquert tatsächlich eine Zollgrenze, da die Schweiz nicht zur EU-Zollunion gehört. Wer mindestens 12 Monate ausserhalb der EU (d. h. in der Schweiz) gelebt und die eigenen Gegenstände seit mindestens 6 Monaten besessen hat, kann diese zollfrei als «mienie przesiedlenia» (Übersiedlungsgut) gemäss EU-Verordnung 1186/2009 einführen – bestätigt auf polnischer Seite durch podatki.gov.pl. Zollbefreiung bedeutet nicht automatisch auch Befreiung von Mehrwertsteuer/Verbrauchssteuer – dies wird separat geprüft, und die Gegenstände dürfen während 12 Monaten nach der Verzollung weder verkauft noch verliehen oder verschenkt werden.
- Bei der Ausreise müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden («Abmeldung»), wenn Sie dauerhaft oder für längere Zeit wegziehen – siehe die Übersicht auf ch.ch und die praktische Erklärung von Comparis.
- In Polen müssen sich EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, die länger als 3 Monate bleiben, ihren Aufenthalt registrieren lassen beim örtlichen Urząd Wojewódzki (Woiwodschaftsamt), was automatisch die Vergabe einer PESEL-Nummer auslöst – siehe z. B. Podlaski Urząd Wojewódzki und den PESEL-Dienst für Ausländer auf gov.pl.
- Die Gesundheitsversorgung läuft für die meisten Umziehenden nahtlos weiter: Als EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Polen sind Sie gemäss den polnischen/EU-Koordinationsregeln über NFZ versichert, und Rentnerinnen und Rentner behalten ihre formelle Schweizer Versicherung im Ausland über eine S1-Bescheinigung, die von ihrer Schweizer Krankenkasse ausgestellt wird, gemäss KVG Gemeinsame Einrichtung.
- Ihr Schweizer Führerausweis kann ohne Fahrprüfung gegen einen polnischen umgetauscht werden, da die Schweiz im polnischen Umtauschverfahren neben den EU-/EFTA-Staaten ausdrücklich genannt wird – siehe Warszawa19115.
- Ein aus der Schweiz mitgebrachtes Auto gilt als echte Einfuhr, nicht als EU-interne Umschreibung: Rechnen Sie mit polnischen Zoll-, Verbrauchssteuer- und Mehrwertsteuerformalitäten, einer polnischen technischen Prüfung sowie einer Zulassung innert 30 Tagen – die Schweizer Fahrzeugausfuhr beginnt mit der Rückgabe der Kontrollschilder und der Zollabfertigung, gemäss BAZG.
- Haustiere reisen einfacher mit, als man erwarten würde. Die Schweiz gilt gemäss den EU-Heimtierreisebestimmungen als «gelistetes» Drittland mit niedrigem Tollwutrisiko, sodass Hund, Katze oder Frettchen mit einem gewöhnlichen EU-Heimtierausweis, ausgestellt von einer Schweizer Tierärztin oder einem Schweizer Tierarzt, nach Polen einreisen dürfen – kein Tollwut-Bluttest und nicht das strengere Gesundheitszeugnis-Verfahren, das für nicht gelistete Länder gilt. Siehe das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Heimtierreisebestimmungen der Europäischen Kommission.
1. Was tatsächlich gilt: Personenfreizügigkeit, aber echter Zoll für den Hausrat
Genau an diesem Punkt entstehen häufig Missverständnisse, daher lohnt sich eine präzise Darstellung. Die Schweiz ist Mitglied der EFTA und hat mit der EU ein bilaterales Freizügigkeitsabkommen (FZA) geschlossen, das seit 2002 in Kraft ist. Dieses Abkommen gewährt Schweizer und EU-Bürgerinnen und -Bürgern das gegenseitige Recht, im Gebiet des jeweils anderen zu leben, zu arbeiten und sich niederzulassen – EUR-Lex-Zusammenfassung. Praktisch bedeutet das: kein Antrag auf eine Arbeitsbewilligung, kein Einwanderungsvisum, keine Arbeitsmarktprüfung. Was Sie hingegen tun müssen, ist Ihren Umzug auf beiden Seiten anzumelden – Abmeldung in der Schweiz, Anmeldung in Polen.
Die Schweiz gehört jedoch weder zur EU noch zur EU-Zollunion. Waren, die zwischen der Schweiz und einem EU-Land (auch Polen) transportiert werden, überqueren also tatsächlich eine Zollgrenze. Die gute Nachricht: Gebrauchter Hausrat von Personen, die tatsächlich ihren Wohnsitz verlegen, profitiert von einer etablierten Erleichterung: der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, Kapitel I, «Persönliches Eigentum natürlicher Personen bei Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes» – Volltext auf EUR-Lex. Auf polnischer Seite wird dies als mienie przesiedlenia (Übersiedlungsgut) verwaltet: zollfreie Einfuhr, sofern Sie mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate ausserhalb der EU (d. h. in der Schweiz) gelebt haben, die Gegenstände seit mindestens 6 Monaten besitzen bzw. nutzen, sie innerhalb einer festgelegten Frist nach Begründung des polnischen Wohnsitzes einführen und sie während 12 Monaten danach weder verkaufen noch verleihen noch anderweitig weitergeben – podatki.gov.pl. Die Zollbefreiung ist getrennt von der mehrwertsteuer-/verbrauchssteuerlichen Behandlung zu betrachten, die nach eigenen Regeln beurteilt wird. Bei der Ausreise spiegelt die Schweizer Zollverwaltung (BAZG) dies mit dem Formular 18.44 für die zollfreie Aus- und Wiedereinfuhrabfertigung von Übersiedlungsgut, das bei einer für den Warenverkehr zuständigen Zollstelle einzureichen ist – siehe die BAZG-FAQ zu Umzugsgut und das Formular selbst. In der Praxis erstellt Ihre Umzugsfirma ein bewertetes Inventar und übernimmt die Deklaration an der Grenze – rechnen Sie aber mit dem entsprechenden administrativen Aufwand und Vorlauf, anders als bei einem Umzug von Deutschland nach Polen, wo all dies entfällt.
Für die praktische Seite des Umzugs – Teams, Zollpapiere und ein Festpreis – beginnen Sie bei internationale Umzugsunternehmen in der Schweiz.
2. Die Schweiz verlassen: Abmeldung, Steuern, Gesundheitsversorgung, Meldungen
Abmeldung bei der Gemeinde. Wenn Sie die Schweiz dauerhaft oder für längere Zeit verlassen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden – in den meisten Gemeinden ist dies einige Wochen vor der Ausreise bei derselben Stelle möglich, bei der Sie sich ursprünglich angemeldet haben (die genaue Frist ist kantonal unterschiedlich). Verlangen Sie eine schriftliche Abmeldebestätigung; Banken, Versicherungen und Pensionskassen werden diese verlangen. Übersicht: ch.ch sowie eine praktische Anleitung von Comparis.
Ende der Schweizer Steuerpflicht. Die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz endet erst, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind: Der Schweizer Steuerwohnsitz wird endgültig aufgegeben (Wohnung geräumt/Mietvertrag gekündigt) und im Ausland wird tatsächlich ein neuer Wohnsitz begründet – das Steueramt kann eine Wohnsitzbescheinigung aus Polen verlangen. Das Wegzugsjahr wird anteilig besteuert, wobei das Einkommen für die Satzbestimmung umgerechnet (annualisiert) wird. Wer nach dem «Wegzug» wieder 183 Tage oder mehr pro Jahr in der Schweiz verbringt, riskiert die fortdauernde unbeschränkte Steuerpflicht. Übersicht: swissinfo.ch – Steuern beim Wegzug und Taxea.ch. Behalten Sie Schweizer Liegenschaften oder Einkommensquellen, besteht dafür ungeachtet dessen weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht.
Krankenversicherung und Vorsorge. Die Schweiz wendet gegenüber EU-/EFTA-Staaten im Rahmen des FZA die EU-Koordinationsverordnungen für die soziale Sicherheit (883/2004 und 987/2009) an. Beitragszeiten werden daher angerechnet, und AHV-Renten können ab Erreichen des Schweizer Rentenalters an eine polnische Adresse ausbezahlt werden – siehe BSV: Sozialversicherungsabkommen und ch.ch: AHV-Rente, berufliche und private Vorsorge im Ausland (die Schweizerische Ausgleichskasse, ZAS, in Genf übernimmt die Auszahlung, sobald Sie im Ausland wohnen). Wer sich pensionieren lässt und nach Polen zieht, erhält von der Schweizer Krankenkasse eine S1-Bescheinigung: Diese wird bei der NFZ in Polen registriert, Sie bleiben formell in der Schweiz versichert und zahlen weiterhin Schweizer Prämien, erhalten die Behandlung aber als polnisch Versicherte oder Versicherter – KVG Gemeinsame Einrichtung. Wer aus beruflichen Gründen und nicht wegen der Pensionierung zieht, sollte die obligatorische Schweizer Krankenversicherung (KVG/LAMal) kündigen, sobald der polnische Versicherungsschutz beginnt (siehe Abschnitt 4) – achten Sie darauf, dass sich beide weder überschneiden noch eine Lücke entsteht.
Fahrzeug und Führerausweis. Geben Sie Ihre Schweizer Kontrollschilder und den Fahrzeugausweis beim kantonalen Strassenverkehrsamt zurück, um die Zulassung und die Haftpflichtversicherung aufzuheben; die Schilder können kostenlos entwertet oder gegen Gebühr hinterlegt werden, falls Sie sie später wiederverwenden möchten. Die formelle Ausfuhr muss beim Grenzübertritt der Schweizer Zollverwaltung unter Vorlage des Original-Fahrzeugausweises deklariert werden. Details: BAZG – Fahrzeugausfuhr und Kanton Zürich – Fahrzeug abmelden (Beispiel für ein kantonales Verfahren).
3. Wie Ihr Hausrat tatsächlich transportiert wird
Branchenschätzung, keine offizielle Angabe. Der realistische Transportweg für einen Hausratsumzug von der Schweiz (Zürich, Bern, Genf) nach Polen (Warschau, Krakau, Wrocław, Posen) führt per Lastwagen über Deutschland und Tschechien oder direkt nach Westpolen. Ein Solo- oder Teilladungstransport dauert von Tür zu Tür üblicherweise rund 3–6 Tage; bei Sammelladungen kann es 1–3 Wochen dauern, da der Lastwagen unterwegs mehrere Haushalte abholt und ausliefert. Luft- oder Schienenfracht wird für Hausrat auf dieser Strecke kaum eingesetzt – angesichts der rund 900–1300 km Distanz und aus Kostengründen ist der Strassentransport Standard. Da die Schweiz ausserhalb der Zollunion liegt, muss die Sendung die in Abschnitt 1 beschriebenen Aus- und Einfuhrformalitäten durchlaufen; unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen führen, weshalb sich ein kleiner zeitlicher Puffer empfiehlt, auch wenn korrekt vorbereitete Umzüge in der Regel problemlos abgefertigt werden.
4. Ankunft in Polen: Anmeldung, Gesundheitsversorgung, Steuern, Führerausweis
Aufenthalt registrieren (EU-Bürgerinnen und -Bürger). Wer länger als 3 Monate in Polen bleibt, muss den Aufenthalt spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf des dritten Monats beim zuständigen Urząd Wojewódzki (Woiwodschaftsamt) am Wohnort registrieren lassen. Benötigt werden Ausweis/Reisepass sowie ein Nachweis des Aufenthaltszwecks (Erwerbstätigkeit, Selbstständigkeit, ausreichende Mittel oder familiäre Gründe). Das Verfahren wird z. B. vom Podlaski Urząd Wojewódzki oder dem Migrantenamt Posen erläutert (das Verfahren ist national einheitlich, wird aber regional verwaltet). Die Registrierung von Adresse und Aufenthalt von mehr als 30 Tagen löst automatisch die Vergabe einer PESEL-Nummer aus, der nationalen polnischen Personenkennziffer, die für fast alle Verwaltungsvorgänge benötigt wird – gov.pl: PESEL-Dienst für Ausländer.
Gesundheitsversorgung. Als EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Polen (erwerbstätig, selbstständig oder anderweitig versichert) gelten für Sie dieselben EU-/EFTA-/UK-Koordinationsregeln, die die NFZ gegenseitig anwendet – siehe NFZ: Behandlung von EU-/EFTA-/UK-Bürgerinnen und -Bürgern in Polen. Dabei wird unterschieden zwischen der EHIC (für kurze, vorübergehende Aufenthalte; nur notwendige, ungeplante Behandlung), der S1 (für Ansässige; volle Deckung) und der S2 (für vorab bewilligte geplante Behandlung) – als dauerhaft Zuziehende bzw. Zuziehender fallen Sie in der Regel unter die Kategorie S1/Erwerbsregistrierung, nicht unter die EHIC. Wer in Polen angestellt ist, wird vom Arbeitgeber automatisch über die Lohnabrechnung bei ZUS/NFZ registriert. Wer nicht über eine Anstellung versichert ist, kann sich nach Nachweis des polnischen Wohnsitzes freiwillig bei der NFZ versichern – NFZ-Leitfaden zur freiwilligen Versicherung. Schweizer Rentnerinnen und Rentner: Registrieren Sie Ihre S1-Bescheinigung bei der nächstgelegenen NFZ-Filiale (siehe Abschnitt 2).
Steuerliche Registrierung. Für die meisten Privatpersonen ohne eigenes Unternehmen gibt es keinen separaten Registrierungsschritt – Ihre PESEL-Nummer dient zugleich als Steueridentifikationsnummer (identyfikator podatkowy). Eine separate NIP ist nur erforderlich, wenn Sie ein Unternehmen anmelden oder mehrwertsteuerpflichtig werden – Erklärung auf poradnikprzedsiebiorcy.pl. Die polnische Steueransässigkeit selbst richtet sich nach den üblichen Kriterien (gewöhnlicher Aufenthalt / 183+ Tage / Mittelpunkt der Lebensinteressen) und nicht nach einem Registrierungsakt.
Führerausweis. Ein Schweizer Führerausweis kann ohne erneute Fahrprüfung gegen einen polnischen umgetauscht werden, da die Schweiz im polnischen Umtauschverfahren ausdrücklich – neben den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten – genannt wird. Erforderlich sind ein ärztliches Zeugnis (sowie ein psychologisches Gutachten, falls Ihre Führerausweiskategorie dies verlangt); der Antrag wird beim örtlich zuständigen wydział komunikacji (Kommunikationsamt) am Wohnort gestellt. Ihr Schweizer Führerausweis wird gegen den polnischen eingetauscht, da gleichzeitig nur ein gültiger Führerausweis gehalten werden darf. Die Kosten betragen 100 PLN; die Ausstellung des Dokuments dauert in der Regel bis zu rund 9 Arbeitstage, bei Klärungsbedarf entsprechend länger. Quelle: Verfahrensseite von Warszawa19115.
Auto mitbringen. Anders als bei einem innereuropäischen Umzug gilt ein auf die Schweiz zugelassenes Auto als echte Einfuhr von ausserhalb der EU-Zollunion: Es fallen polnische Verbrauchssteuer (gestaffelt nach Hubraum), 23 % Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert und gegebenenfalls Zoll an – wobei der Zoll dank des Freihandelsverhältnisses zwischen der Schweiz und der EU oft reduziert oder vermieden werden kann, sofern der EU-/EFTA-Ursprung des Fahrzeugs ordnungsgemäss belegt wird. Ausserdem benötigen Sie beglaubigte polnische Übersetzungen der Schweizer Fahrzeugpapiere, eine polnische technische Prüfung (Schweizer Prüfungen werden nicht anerkannt) sowie die Zulassung beim örtlichen wydział komunikacji innert 30 Tagen nach Einfuhr des Fahrzeugs nach Polen. Das ist deutlich aufwendiger als das Umschreiben eines Autos zwischen zwei EU-Ländern, und die genaue Berechnung von Zoll und Steuern hängt von Ihren konkreten Unterlagen ab – klären Sie die aktuellen Sätze und mögliche Erleichterungen vor der endgültigen Entscheidung mit dem polnischen Zoll (KAS) oder Ihrer Umzugsfirma.
5. Umzug mit Haustieren
In diesem Bereich ist ein Umzug von der Schweiz nach Polen sogar einfacher als aus weiter entfernten Ländern. Gemäss den EU-Heimtierreisebestimmungen steht die Schweiz auf der Liste der «gelisteten» Drittländer (Verordnung (EU) Nr. 577/2013, Anhang II), die als gleichwertig bezüglich Tollwutkontrolle wie die EU behandelt werden – auf derselben Liste stehen auch Norwegen, Island und Liechtenstein. In der Praxis bedeutet das:
- Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen benötigt nicht das strengere Gesundheitszeugnis, das für Heimtiere aus nicht gelisteten (höheres Risiko aufweisenden) Drittländern vorgeschrieben ist, und nicht den Tollwut-Antikörper-Bluttest.
- Stattdessen kann eine Schweizer Tierärztin oder ein Schweizer Tierarzt für den Umzug einen EU-Heimtierausweis ausstellen – dasselbe Dokument, das auch für Reisen zwischen EU-Mitgliedstaaten verwendet wird.
- Voraussetzungen: ein ISO-konformer Mikrochip (implantiert vor oder gleichzeitig mit der Tollwutimpfung) sowie eine gültige, aktuelle Tollwutimpfung.
Klären Sie die genauen, aktuell gültigen Anforderungen vor der Reise mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt ab, da die Durchführungsbestimmungen periodisch aktualisiert werden. Quellen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) – Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen und die Heimtierreiseseiten der Europäischen Kommission. Beginnen Sie die Formalitäten trotzdem frühzeitig – meist bestimmt nicht der Ausweis selbst, sondern der Impfzeitplan den frühestmöglichen Reisetermin, falls Ihr Tier noch nicht geimpft ist.
6. Geld, Bankgeschäfte und was gerne vergessen wird
- Bankkonto. Eröffnen Sie vor oder kurz nach der Ankunft ein polnisches Konto (oder ein in Polen nutzbares Multiwährungskonto) – Vermieter, Versorgungsunternehmen und Arbeitgeber erwarten in der Regel eine lokale IBAN (PL).
- Schweizer Vorsorge (2. und 3a Säule). Die Regeln für Auszahlung bzw. Übertragung der beruflichen Vorsorge (BVG) und der privaten Vorsorge (Säule 3a) unterscheiden sich, je nachdem ob Sie in ein EU-/EFTA-Land oder anderswohin ziehen – klären Sie dies vor der Ausreise mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab.
- Währung. Polen verwendet den Złoty (PLN), nicht den Euro – rechnen Sie bei Anzahlungen und grösseren Anschaffungen mit einem Wechselkursrisiko.
- Schweizer Institutionen informieren. Melden Sie neben der Gemeinde auch Ihrer Pensionskasse, Krankenkasse sowie Ihren Schweizer Banken und Versicherungen die neue polnische Adresse – mehrere davon verlangen die Abmeldebestätigung als Nachweis.
- Fristen bei der Zollerleichterung. Die Frist für Übersiedlungsgut sowie die 6-Monats-Besitzregel für den Hausrat werden anhand von Belegen geprüft – bewahren Sie Quittungen für höherwertige Gegenstände auf.
- Verträge. Kündigen Sie Schweizer Miet-, Versorgungs- und Versicherungsverträge fristgerecht vor der Ausreise.
So begleitet Flyto Ihren Umzug von der Schweiz nach Polen
Flyto betreibt eigene Büros, Lagerhäuser, Teams und Fahrzeuge in Nord-, Mittel- und Südeuropa, weshalb ein grosser Teil eines Umzugs von der Schweiz nach Polen – Planung, Verpackung und der Strassentransport selbst – im eigenen Haus abgewickelt wird, statt vollständig ausgelagert zu werden. Wo sinnvoll, kombinieren wir dies mit einem sorgfältig geprüften Netzwerk lokaler Partner und Subunternehmer auf beiden Seiten (zum Beispiel für die Schweizer Zollabfertigung oder die letzte Meile in einer bestimmten polnischen Region), damit Sie eine gleichbleibende Qualität erhalten, ohne für Kapazitäten zu bezahlen, die wir sonst von Grund auf hätten aufbauen müssen.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung für den Umzug von der Schweiz nach Polen?
Nein. Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU dürfen Schweizer sowie EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger im jeweils anderen Gebiet ohne Visum oder Arbeitsbewilligung leben und arbeiten. Sie müssen Ihren Aufenthalt jedoch bei den polnischen Behörden registrieren lassen, sobald Sie sich länger als 3 Monate dort aufhalten.
Wird mein Hausrat verzollt oder am Zoll aufgehalten?
Nicht, wenn er als Übersiedlungsgut gilt: Sie haben mindestens 12 Monate ausserhalb der EU (d. h. in der Schweiz) gelebt, besitzen die Gegenstände seit mindestens 6 Monaten und führen sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach Begründung des polnischen Wohnsitzes ein. Damit erhalten Sie eine Zollbefreiung gemäss EU-Verordnung 1186/2009, in Polen verwaltet als «mienie przesiedlenia». Die mehrwertsteuer-/verbrauchssteuerliche Behandlung wird separat beurteilt – klären Sie dies bei hochwertigen Neuanschaffungen mit Ihrer Umzugsfirma oder dem polnischen Zoll (KAS) ab.
Kann ich meine Schweizer Krankenversicherung nach dem Umzug nach Polen behalten?
Als Rentnerin oder Rentner ja – über eine S1-Bescheinigung Ihrer Schweizer Krankenkasse, die bei der NFZ registriert wird. Wer aus beruflichen Gründen zieht, ist in der Regel nach Stellenantritt über die polnische NFZ-Versicherung gedeckt und sollte die Schweizer Grundversicherung kündigen, um nicht doppelt zu bezahlen.
Muss ich meinen Schweizer Führerausweis umtauschen?
Sofort bei der Ankunft sind Sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet, aber die Schweiz gehört zu den Ländern, deren Führerausweise Polen ohne Fahrprüfung über das örtliche wydział komunikacji umtauscht. Der Umtausch beseitigt jede Unklarheit über die langfristige Gültigkeit, sobald Sie in Polen wohnhaft sind.
Kann ich mein auf die Schweiz zugelassenes Auto ohne Zoll und Verbrauchssteuer mitbringen?
Nicht automatisch – ein Auto gilt als echte Einfuhr von ausserhalb der EU-Zollunion. Es fallen Verbrauchssteuer, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Zoll an (der bei Nachweis des EU-/EFTA-Ursprungs reduziert werden kann), dazu kommen eine obligatorische polnische technische Prüfung und die Zulassung innert 30 Tagen.
Was ist mit meinem Haustier?
Einfacher, als man denkt: Da die Schweiz gemäss den EU-Heimtierreisebestimmungen als «gelistetes» Drittland mit niedrigem Risiko gilt, kann Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen mit einem gewöhnlichen, von einer Schweizer Tierärztin oder einem Schweizer Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis reisen (Mikrochip + gültige Tollwutimpfung) – statt des strengeren Gesundheitszeugnisses und Bluttests, der für nicht gelistete Länder vorgeschrieben ist.
Quellen
- EUR-Lex – Abkommen mit der Schweiz: Personenfreizügigkeit
- EDA – Personenfreizügigkeit, Funktionsweise und aktueller Stand
- ch.ch – offizielles Portal für Schweizer Bürgerdienstleistungen
- Comparis – Abmeldung von der Schweizer Gemeinde
- swissinfo.ch – Steuern beim Wegzug aus der Schweiz
- Taxea.ch – Steuerpflichten beim Verlassen der Schweiz
- BSV – Schweizer Sozialversicherungsabkommen
- ch.ch – AHV-Rente, berufliche und private Vorsorge im Ausland
- KVG Gemeinsame Einrichtung – S1-Formular für Rentnerinnen und Rentner in der EU/EFTA/UK
- BAZG – FAQ zu Umzugsgut / Formular 18.44
- BAZG – Fahrzeugausfuhr aus der Schweiz
- EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates
- podatki.gov.pl – mienie przesiedlenia (Zollerleichterung für Übersiedlungsgut)
- gov.pl – Registrierung des Aufenthalts von EU-Bürgerinnen und -Bürgern (Beispiel: Podlaski Urząd Wojewódzki)
- gov.pl – Erhalt einer PESEL-Nummer, Dienst für Ausländer
- NFZ – Behandlung von EU-/EFTA-/UK-Bürgerinnen und -Bürgern in Polen
- NFZ – Leitfaden zur freiwilligen Krankenversicherung
- poradnikprzedsiebiorcy.pl – PESEL vs. NIP als Steueridentifikationsnummer
- Warszawa19115 – Umtausch eines ausländischen Führerausweises (u. a. Schweiz/EFTA) gegen einen polnischen
- Kanton Zürich – Fahrzeug abmelden
- BLV – Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen (Schweiz)
- Europäische Kommission – Ein Haustier aus einem Nicht-EU-Land in die EU mitbringen
- Your Europe – EU-Regeln für Reisen mit Haustieren

