Zoll für Übersiedlungsgut aus Österreich 2026: Zollfreiheit und Inventarliste
Kurz erklärt: Innerhalb EU/EWR keine Zollformalitäten. Bei Drittländern (UK Brexit, Schweiz, USA) Ausfuhranmeldung beim österreichischen Zoll und Übersiedlungsgut-Zollfreiheit im Zielland (in der Regel >6 Monate Nutzung). Inventarliste obligatorisch außerhalb EU. Verbotene Waren: Waffen, lebende Tiere, große Mengen Alkohol.
Wichtigste Punkte
- EU/EWR: keine Zollformalitäten.
- Drittland: Ausfuhranmeldung.
- Übersiedlungsgut-Zollfreiheit >6 Monate.
- Inventarliste obligatorisch außerhalb EU.
- Verbotene Waren: Waffen, lebende Tiere.

Übersiedlungsgut nach Art. 3-11 ZollbefreiungsVO
Bei einem Umzug aus einem Drittstaat nach Österreich (oder umgekehrt) gilt die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 (Zollbefreiungsverordnung), in Österreich umgesetzt durch das ZollR-DV-Gesetz und ergänzt durch die UStBV. Persönliches Übersiedlungsgut darf zollfrei und EUSt-frei eingeführt werden, sofern die Person mindestens 12 zusammenhängende Monate vor dem Umzug ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Drittstaat hatte und das Eigentum daran seit mindestens 6 Monaten besteht. Die Begünstigung gilt für gebrauchten Hausrat, persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Sammlungen und Heimtiere.
Das österreichische Zollamt Österreich (ehemals neun einzelne Zollämter, seit 2021 zentral) bearbeitet sämtliche Übersiedlungsgut-Anmeldungen. Die Anmeldung erfolgt über das ATLAS-IMPORT-Verfahren mit dem Formular ZA59 (Übersiedlungsgut-Liste) und einer detaillierten Inventarliste mit geschätzten Werten. Bei einem Umzug VON Österreich INS Drittstaaten-Ausland greift die Zollbefreiung des Empfangslandes — die meisten Staaten kennen analoge Regelungen.
Was zählt als Übersiedlungsgut — und was nicht
Begünstigt sind: Hausrat (Möbel, Geschirr, Bettwäsche, Elektrogeräte), persönliche Gegenstände (Kleidung, Bücher, Schmuck), Werkzeuge des Berufs, Fahrräder, Sportgeräte, Familienfotos und Erbstücke, ein Pkw oder Motorrad pro Person, Heimtiere mit gültigen Impfausweis und EU-Heimtierausweis. Auch eigene Werke von Künstlern und Sammlungen (Briefmarken, Münzen, Antiquitäten in haushaltsüblichem Umfang) gelten als Übersiedlungsgut.
Nicht begünstigt sind: alkoholische Getränke über bestimmten Mengen (über 90 Liter Wein, 110 Liter Bier, 10 Liter Spirituosen unterliegen Verbrauchsteuern auch im Übersiedlungsgut), Tabakwaren über die Reisefreimengen, Investitionsgegenstände wie Gewerbeausrüstung, Waren zum Verkauf, neue Gegenstände unter sechs Monate alt, Schusswaffen ohne Waffenpass und Antiquitäten in offensichtlich kommerziellem Umfang. Die Bewertung folgt dem Verkehrswert im Zeitpunkt der Anmeldung.
Eigentumsfrist 6 Monate, Wohnsitzfrist 12 Monate, Verfügungsfrist 12 Monate
Die drei Schlüsselfristen: (1) Mindesteigentumsdauer für jeden Gegenstand sechs Monate vor dem Umzug — die Belege (Kaufrechnung, Schenkungsbeleg, Erbschein) sollten daher griffbereit sein. (2) Mindestwohnsitzdauer im Herkunftsstaat zwölf zusammenhängende Monate; kürzere Aufenthalte werden nur in Härtefällen anerkannt (z. B. längere Krankheit nahe Familie). (3) Verfügungsverbot zwölf Monate nach Einfuhr: das Übersiedlungsgut darf in dieser Zeit nicht verkauft, verschenkt, vermietet oder an Dritte überlassen werden, sonst werden Zoll und EUSt nachträglich erhoben.
| Bedingung | Mindestdauer | Konsequenz bei Verletzung |
|---|---|---|
| Wohnsitz im Drittstaat | 12 zusammenhängende Monate | Versagung der Befreiung, volle Verzollung |
| Eigentum am einzelnen Gegenstand | 6 Monate | Nur dieser Gegenstand verzollungspflichtig |
| Beibehaltung nach Einfuhr | 12 Monate ohne Veräußerung | Nachverzollung + EUSt + 4% Strafe |
| Begründung Hauptwohnsitz in AT | binnen 6 Monaten nach Einfuhr | Bei Versäumnis: Befreiung erlischt |
| Antragstellung | binnen 12 Monaten ab Wohnsitzwechsel | Verspäteter Antrag: Einzelfallprüfung |
Heimtiere, Pflanzen und CITES-Bestimmungen
Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (oder Veterinärbescheinigung), Mikrochip nach ISO 11784/11785, gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) und bei Hochrisikoländern einen Tollwut-Antikörper-Titer von ≥0,5 IE/ml. Bei der Einreise in die EU/Österreich erfolgt die Veterinärkontrolle am ersten EU-Eintrittspunkt. Pro Person sind maximal fünf Heimtiere zollfrei.
Pflanzen unterliegen den EU-Pflanzengesundheitsregeln (VO 2016/2031) — die meisten kommerziell relevanten Pflanzen brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis. Geschützte Arten nach CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) wie viele Orchideen, Kakteen, Schlangenfelle, Elfenbein, Korallen brauchen CITES-Genehmigungen sowohl im Herkunfts- als auch im Empfangsland — die Verfahren laufen über das BMK (Klimaschutzministerium) und können 6-12 Wochen dauern.
Praktischer Ablauf der Zollanmeldung
Vor der Verbringung: Inventarliste in Deutsch oder Englisch erstellen, gegliedert nach Räumen oder Kategorien, mit geschätzten Verkehrswerten in EUR. Wichtige Belege sammeln: Kaufrechnungen für teure Gegenstände, Erbschein bei Erbstücken, Vorlage des bisherigen Wohnsitzes (Mietvertrag, Meldebestätigung des Drittstaats) und der neuen Anmeldung in Österreich (Meldezettel, Mietvertrag).
Bei Ankunft: Zollanmeldung über die beauftragte Spedition (im internationalen Möbelumzug üblich) oder selbst beim Zollamt Österreich, Standort Wien-Flughafen, Salzburg, Innsbruck, Graz oder Linz. Die Spedition stellt typisch das Formular ZA59 elektronisch aus, das Zollamt prüft stichprobenartig physisch und gibt das Übersiedlungsgut frei. Speditionsgebühr für die Zollabwicklung 2026: €180-450 je nach Volumen und Vorbereitung.
Sondersituationen und Fallstricke
Studierende, die nach abgeschlossenem Studium in einem Drittstaat nach Österreich übersiedeln, profitieren von einer Sonderregelung — dabei zählen Studieneinrichtungen als gewöhnlicher Wohnsitz, sofern eine Aufenthaltsbewilligung des Drittstaats von mindestens 12 Monaten vorlag. Heiratsgut (”Aussteuer”) bei Eheschließung mit einer in Österreich ansässigen Person ist nach Art. 12 ZollbefreiungsVO ebenfalls begünstigt.
Erbgut aus dem Drittstaat (geerbte Sachen) ist nach Art. 17-20 ZollbefreiungsVO zollfrei, wenn die einbringende Person Erbe nach österreichischem oder anwendbarem ausländischem Erbrecht ist. Erforderlich: Erbschein, Sterbeurkunde, ggf. Testament. Häufiger Fallstrick: Wer die 12-Monatsfrist im Drittstaat nicht erfüllt, kann ggf. die EUSt-Befreiung als ”Rückkehrer” geltend machen, sofern die Gegenstände ursprünglich aus der EU stammen — dafür sind alte Rechnungen oder EU-Ursprungsnachweise vorzulegen.
FAQ
EU-Umzug Inventar?
Nicht zwingend, aber für Versicherung empfohlen.
UK nach Brexit?
Ausfuhranmeldung + ToR1 in UK.
Auto?
Separate Ausfuhrabwicklung.
Sprache?
Deutsch oder Englisch.
Spedition Zoll?
Internationale Speditionen übernehmen Zoll.
Wie viele Heimtiere darf ich als Übersiedlungsgut nach Österreich mitbringen?
Maximal fünf Hunde, Katzen oder Frettchen pro Person, jeweils mit Heimtierausweis, Mikrochip und gültiger Tollwutimpfung. Bei Hochrisikoländern zusätzlich Tollwut-Antikörper-Titer ≥0,5 IE/ml. Veterinärkontrolle am ersten EU-Eintrittspunkt.
Was passiert, wenn ich Übersiedlungsgut binnen 12 Monaten verkaufe?
Das Zollamt fordert die Zollabgaben und EUSt nachträglich plus 4% Verzugszinsen. Bei vorsätzlicher Falschangabe ist eine Finanzstrafe nach §35 FinStrG möglich. Schenkung an Familienangehörige im Haushalt ist hingegen unproblematisch.
Brauche ich für meine Möbel aus den USA einen Pflanzengesundheitszeugnis?
Nur für Holzmöbel mit Rohholz oder unbehandelter Verpackung (ISPM-15-Standard nötig). Massive lackierte Möbel sind unproblematisch. Für vollständig getrocknete Möbel reicht oft eine Erklärung der Spedition.
Wer übernimmt die Zollanmeldung beim internationalen Umzug?
Üblicherweise die beauftragte Möbelspedition (z. B. Flyto Relocation als Partner) — sie reicht das ZA59-Formular elektronisch via ATLAS-IMPORT ein. Speditionsgebühr für die Zollabwicklung typisch €180-450 je nach Volumen, zuzüglich eventueller Lagergebühren.
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Siehe auch: Alle Umzugs-Leitfäden.
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