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Umzug von Österreich ins Vereinigte Königreich (2026): Der komplette Ratgeber

Umzug von Österreich ins Vereinigte Königreich (2026): Der komplette Ratgeber

Österreich und das Vereinigte Königreich liegen beide in Europa, doch dieser Umzug ist kein freizügigkeitsbasierter EU-Umzug wie etwa Österreich–Deutschland oder Österreich–Spanien. Das Vereinigte Königreich hat am 1. Jänner 2021 die EU-Zollunion und den Binnenmarkt verlassen, und die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger:innen ins Vereinigte Königreich endete am 31. Dezember 2020. Das bedeutet: Ein Umzug von Österreich ins Vereinigte Königreich bewegt sich in einem Zwischenbereich. Ihr Hausrat kann in der Regel zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei unter einer eigenen Zollerleichterung eingeführt werden, aber Sie persönlich benötigen einen Aufenthaltsstatus (ein Visum oder ein bereits bestehendes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich), bevor Sie überhaupt umziehen können — etwas, das bei einem Umzug von Österreich nach Frankreich oder Österreich nach Italien nie erforderlich wäre. Dieser Ratgeber richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Österreich, die einen dauerhaften Umzug ins Vereinigte Königreich planen, und zeigt genau, was sich auf beiden Seiten der Nordsee ändert.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kein automatischer Zoll auf Ihren Hausrat — die britische Transfer-of-Residence-Erleichterung (ToR1) erlaubt die Einfuhr gebrauchter persönlicher Gegenstände, Ihres Hausrats und auch Ihres Autos frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Sie sollten den Antrag jedoch bei HMRC (der britischen Steuer- und Zollbehörde) stellen und die Genehmigung vor Ankunft Ihrer Sendung einholen — das ist keine papierlose Warenbewegung wie zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten (gov.uk ToR1, gov.uk Transfer of Residence – Überblick).
  • Sie benötigen einen Aufenthaltsstatus, um im Vereinigten Königreich zu leben. Die Personenfreizügigkeit für EU-/EWR-Bürger:innen endete am 31. Dezember 2020; Österreicher:innen brauchen nun ein Visum im Rahmen des britischen Punktesystems (points-based system), etwa das Skilled-Worker-Visum, sofern sie nicht bereits einen Settled- oder Pre-Settled-Status oder einen anderen qualifizierenden Aufenthaltstitel besitzen (gov.uk Punktesystem für EU-Bürger:innen).
  • Melden Sie Ihren österreichischen Wohnsitz ab (Abmeldung) — innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug, bei jedem Meldeamt oder online über oesterreich.gv.at (oesterreich.gv.at).
  • Die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich endet, wenn Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich aufgeben; die Änderung sollte dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Kapitalvermögen kann die österreichische Wegzugsbesteuerung greifen (usp.gv.at).
  • Ihr österreichischer Führerschein kann ohne Prüfung gegen einen britischen umgetauscht werden, da Österreich ein EU-/EWR-Staat ist — zuständig ist die DVLA (gov.uk Umtausch eines ausländischen Führerscheins).
  • Haustiere benötigen einen Heimtierausweis oder ein Gesundheitszeugnis (animal health certificate), einen Mikrochip, eine mindestens 21 volle Tage im Voraus abgeschlossene Tollwutimpfung und bei Hunden zusätzlich eine Bandwurmbehandlung 24 Stunden bis 5 Tage vor der Einreise nach Großbritannien (gov.uk Haustier mitbringen).
  • Melden Sie sich nach der Ankunft bei einem GP (Hausarzt) an, beantragen Sie eine National-Insurance-Nummer und registrieren Sie sich bei HMRC — im Vereinigten Königreich gibt es kein spanisches padrón oder deutsches Anmeldesystem; der Aufenthalt wird über Ihren Aufenthaltsstatus, Ihre Adresse und diese separaten Registrierungen nachgewiesen (nhs.uk GP-Anmeldung, gov.uk National-Insurance-Nummer).

1. Was tatsächlich gilt: Hausrat versus Person

Es lohnt sich, zwei Fragen zu trennen, die in "EU-Umzugs"-Ratgebern oft vermischt werden: Was passiert mit Ihrem Hausrat — und was passiert mit Ihnen?

Ihr Hausrat: Da das Vereinigte Königreich außerhalb der EU-Zollunion liegt, gilt Ihre Sendung technisch als Import. Das Vereinigte Königreich bietet jedoch die Transfer-of-Residence-Erleichterung (ToR1) an, die Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf persönliche Gegenstände, Möbel und sogar Ihr Auto entfallen lässt — vorausgesetzt, Sie haben die Gegenstände über einen angemessenen Zeitraum besessen und genutzt und verlegen tatsächlich Ihren Wohnsitz ins Vereinigte Königreich. Sie (oder Ihr Umzugsunternehmen als Ihr Vertreter) beantragen die ToR1-Genehmigung bei HMRC — üblicherweise und generell empfehlenswert, bevor der Hausrat verschifft wird — und reichen dafür ein Inventar, einen Nachweis Ihrer Adresse außerhalb des Vereinigten Königreichs für die letzten 6 Monate sowie Ihre neue britische Adresse ein. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Referenznummer für die Zollabfertigung des Hausrats verwendet (gov.uk ToR1-Antrag). Das ist ein echtes Zollverfahren — nichts vergleichbar mit dem papierlosen Warenverkehr zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten.

Sie als Person: Seit dem Ende der Personenfreizügigkeit haben österreichische Staatsbürger:innen kein automatisches Recht mehr, im Vereinigten Königreich zu leben oder zu arbeiten. Sie müssen sich im Rahmen des britischen Punktesystems (points-based system) qualifizieren — am häufigsten über das Skilled-Worker-Visum (gesponserte Stelle, Mindestgehaltsschwelle und Englischkenntnisse), ein Familienvisum oder einen anderen Aufenthaltstitel wie das Global-Talent- oder das Youth-Mobility-Programm, sofern zutreffend (gov.uk Punktesystem für EU-Bürger:innen). Nutzen Sie das offizielle Online-Tool, um vor der Festlegung Ihres Umzugstermins genau zu klären, was Sie benötigen (gov.uk Visumsbedarf prüfen). Erst wenn Ihr Aufenthaltsstatus gesichert ist, greifen die weiteren, britischen Schritte in diesem Ratgeber.

2. Österreich verlassen: Was Sie erledigen müssen

  • Wohnsitz abmelden (Abmeldung). Österreich verlangt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug beim Meldeamt abmelden; dies ist persönlich, per Post oder digital über oesterreich.gv.at möglich (oesterreich.gv.at Abmeldung). Das österreichische Außenministerium (BMEIA) veröffentlicht einen umfassenderen Überblick zur Vorbereitung, der Meldewesen, Steuern, Versicherung und Pensionen abdeckt (bmeia.gv.at Übersiedlung ins Ausland).
  • Unbeschränkte Steuerpflicht beenden. Sie bleiben in Österreich mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig, solange Sie dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt behalten (usp.gv.at Einkommensteuerpflicht). Informieren Sie Ihr Finanzamt, sobald Wohnsitz und Steuerpflicht enden. Wenn Sie über wesentliche Anteile, Wertpapiere oder Kryptowerte verfügen, prüfen Sie, ob die österreichische Wegzugsbesteuerung greift — innerhalb der EU/des EWR kann sie auf Antrag grundsätzlich steuerfrei aufgeschoben werden, das Vereinigte Königreich zählt jedoch nicht dazu. Klären Sie dies vor der Ausreise mit einer Steuerberatung.
  • Krankenversicherung abwickeln oder übertragen. Informieren Sie Ihre ÖGK darüber, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen; die Mitversicherung für mitziehende Angehörige unterliegt eigenen grenzüberschreitenden Regeln — klären Sie Ihre konkrete Situation vorab mit der ÖGK (oegk.at Mitversicherung im Ausland). Pensionist:innen mit österreichischer Pension können stattdessen Anspruch auf ein übertragbares S1-Formular für die gegenseitige Krankenversicherungsdeckung im Ausland haben, das vor der Abreise beantragt wird (Your Europe: Krankenversicherungsschutz bei Wohnsitz im Ausland).
  • Fahrzeug abmelden. Wenn Sie Ihr österreichisch zugelassenes Fahrzeug mitnehmen, muss es vor der Neuzulassung im Ausland abgemeldet werden — eine Zulassung im Vereinigten Königreich hebt die österreichische Zulassung nicht automatisch auf. Sie können beantragen, Ihr Kennzeichen ab dem Abmeldedatum bis zu 12 Monate lang für ein künftiges Fahrzeug zu reservieren (oesterreich.gv.at: Übersiedlung mit eigenem Fahrzeug).
  • Pension und Arbeitslosengeld. Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse bezüglich Zahlungen ins Ausland, und melden Sie sich vor der Abreise bei Ihrem regionalen AMS, falls Sie derzeit Arbeitslosengeld beziehen — die Koordinierungsregeln unterscheiden sich, sobald Sie den EU-Sozialversicherungsraum verlassen.

3. Wie Ihr Hausrat tatsächlich transportiert wird

Sobald Ihre ToR1-Erleichterung genehmigt ist, konsolidieren Umzugsunternehmen eine Österreich–Vereinigtes-Königreich-Sendung üblicherweise als Straßentransport: Abholung in Österreich, Transport durch Deutschland, Belgien oder die Niederlande und Frankreich, dann eine Kanalquerung per Eurotunnel (Calais–Folkestone) oder Fähre (Calais–Dover, Dunkirk–Dover oder Zeebrugge–Hull für Lieferungen nach Nordengland/Schottland), gefolgt von der britischen Zollabfertigung unter Ihrer ToR1-Referenznummer und der finalen Zustellung.

Dies sind Planungsschätzungen der Speditionsbranche, keine offiziellen Zahlen: Ein exklusiver Teilladungstransport (dediziert, ohne Zwischenstopps) von Wien, Salzburg oder Graz zu einer Adresse im Vereinigten Königreich dauert ab Abholbeginn typischerweise 5–10 Werktage von Tür zu Tür; eine gebündelte Sammelgutsendung (günstiger, mit den Gütern anderer Kund:innen konsolidiert) nimmt eher 2–4 Wochen in Anspruch, da sie davon abhängt, wann eine volle LKW-Ladung abfahrbereit ist. HMRC selbst gibt in seinen Leitlinien eine Bearbeitungszeit von rund 4–6 Wochen für die ToR1-Genehmigung an — planen Sie diese Zeit zusätzlich ein, da der Hausrat grundsätzlich nicht vor der Genehmigung verschifft werden sollte. Kalkulieren Sie zusätzlichen Puffer rund um britische und kontinentale Feiertage sowie die Sommerhochsaison (Juni–August) ein, wenn Kapazitäten am Kanal und bei Umzugsunternehmen knapper werden.

Wenn Sie Ihr Auto verschiffen, müssen Sie (oder Ihr Import-Agent) nach dessen Ankunft zusätzlich eine NOVA-Meldung (Notification of Vehicle Arrival) bei HMRC abgeben — normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft — und es anschließend über das Gebrauchtfahrzeug-Importverfahren bei der DVLA zulassen, bevor es besteuert und auf britischen Straßen gefahren werden darf (gov.uk Fahrzeugimport ins Vereinigte Königreich).

4. Ankunft im Vereinigten Königreich: Anmeldungen und Einrichtung

Anders als bei einem EU-zu-EU-Umzug gibt es im Vereinigten Königreich kein einheitliches "Ausländerregister" — Ihr Aufenthaltsstatus (Visum oder bereits bestehender Settled-/Pre-Settled-Status) ist Ihre rechtliche Grundlage für den Aufenthalt und wird digital über Ihr eVisa-/UKVI-Konto bestätigt, nicht über eine physische Aufenthaltskarte. Zusätzlich sollten Sie folgende separate Registrierungen einplanen:

  • National-Insurance-Nummer. Wird benötigt, um legal zu arbeiten und Steuern/Sozialabgaben zu zahlen. Der Antrag erfolgt normalerweise, sobald Sie sich im Vereinigten Königreich befinden und Ihr Recht auf Arbeit nachweisen können; die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, Sie können die Arbeit aber bereits davor aufnehmen, sofern Sie Ihr Recht auf Arbeit anderweitig nachweisen können (gov.uk National-Insurance-Nummer beantragen).
  • GP-Anmeldung (Gesundheitsversorgung). Melden Sie sich bei einer örtlichen GP-Praxis (Hausarztpraxis) an, sobald Sie eine britische Adresse haben — das ist kostenlos, erfordert keinen Nachweis des Aufenthaltsstatus, keinen Ausweis und keine NHS-Nummer, und kann online oder auf Papier erfolgen (nhs.uk Anmeldung bei einer GP-Praxis). Beachten Sie: Ihre österreichische e-card bietet keinen laufenden Versicherungsschutz mehr, sobald Sie tatsächlich im Vereinigten Königreich leben — sie gilt nur für vorübergehende Aufenthalte.
  • Steuerliche Registrierung bei HMRC. Bei einem Angestelltenverhältnis übernimmt Ihr Arbeitgeber normalerweise die PAYE-Registrierung über Ihre NI-Nummer. Sind Sie selbstständig oder haben Sie britisches Einkommen, das eine Steuererklärung erfordert, registrieren Sie sich direkt bei HMRC für Self Assessment (gov.uk Registrierung für Self Assessment).
  • Führerscheinumtausch. Österreichische (EU-/EWR-)Führerscheine stehen auf der Liste der Führerscheine, die ohne Prüfung gegen einen britischen umgetauscht werden können; der Antrag erfolgt über die DVLA, sobald Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind (gov.uk Umtausch eines ausländischen Führerscheins).
  • Council Tax. Melden Sie sich bei Ihrem örtlichen Council für die Council Tax an, sobald Sie in eine Immobilie einziehen — diese Kommunalsteuer finanziert lokale Dienstleistungen und wird pro Haushalt, nicht zentral, vorgeschrieben, anders als das österreichische System.

5. Umzug mit Haustier

Die britischen Regeln für Haustierreisen nach dem Brexit sind strenger als bei einem Umzug zwischen zwei EU-Ländern. Um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von Österreich nach Großbritannien einzuführen, benötigen Sie in dieser Reihenfolge: einen Mikrochip (implantiert vor der Tollwutimpfung), eine Tollwutimpfung mindestens 21 volle Tage vor der Reise sowie entweder einen EU-Heimtierausweis oder ein britisches Gesundheitszeugnis (animal health certificate, AHC), ausgestellt von einer autorisierten Tierärztin bzw. einem autorisierten Tierarzt höchstens 10 Tage vor der Reise. Hunde benötigen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung mit dem Wirkstoff Praziquantel (oder einem gleichwertig zugelassenen Präparat), verabreicht nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 5 Tage (120 Stunden) vor der Einreise nach Großbritannien und tierärztlich dokumentiert (gov.uk Hund, Katze oder Frettchen nach Großbritannien mitbringen). Haustiere müssen zudem auf einer zugelassenen Route mit einem autorisierten Beförderer reisen. Achten Sie unbedingt auf diesen Zeitplan — ein Haustier, das ohne korrekt dokumentierte Tollwutimpfung oder Bandwurmbehandlung eintrifft, kann unter Quarantäne gestellt oder die Einreise verweigert werden.

6. Geld, Banking und Dinge, die gerne vergessen werden

  • Britisches Bankkonto: Die meisten traditionellen Banken verlangen einen Nachweis der britischen Adresse und Ihres Aufenthaltsstatus/Visums vor der Eröffnung eines Girokontos; manche digitalen Banken (per App zugänglich) sind für neu angekommene Bewohner:innen flexibler und können in den ersten Wochen eine nützliche Übergangslösung sein.
  • Währung und Zahlungen: Im Vereinigten Königreich gilt das britische Pfund (GBP), nicht der Euro — kalkulieren Sie Wechselkursschwankungen bei größeren Überweisungen wie einer Kaution oder der ersten Monatsmiete ein und vergleichen Sie spezialisierte Überweisungsanbieter mit den Konditionen Ihrer österreichischen Bank.
  • Österreichische Bankkonten und Karten: Entscheiden Sie, ob Sie ein österreichisches Konto für laufende Zahlungen (Versicherung, Pensionsbeiträge) offenhalten möchten — die meisten österreichischen Banken erlauben dies auch für Nichtansässige, prüfen Sie aber die Gebührenstruktur.
  • Postnachsendung und Abonnements: Die Österreichische Post bietet einen Nachsendeservice an; aktualisieren Sie außerdem Ihre Adresse direkt bei österreichischen Versicherungen, Pensionsanbietern und dem Finanzamt, da die Abmeldung allein nicht automatisch bei jeder Institution wirksam wird.
  • Einreisedokument für das Vereinigte Königreich: Klären Sie auch bei gültigem Visum, ob vor der Reise zusätzlich ein Online-Einreiseschritt erforderlich ist — prüfen Sie die spezifischen Anforderungen zu Ihrem Visumtyp auf gov.uk, da die Regeln zu elektronischen Einreisegenehmigungen zunehmend verschärft werden.
  • Zeitzone und Linksverkehr: Das Vereinigte Königreich liegt eine Stunde hinter der mitteleuropäischen Zeit und fährt auf der linken Straßenseite — planen Sie beides in Ihre ersten Wochen ein, insbesondere wenn Sie ein linksgelenktes Auto importieren.

Wie Flyto Ihren Umzug von Österreich ins Vereinigte Königreich abwickelt

Flyto betreibt eigene Büros, Lagerhäuser, Fahrzeuge und Umzugsteams in Nord-, Mittel- und Südeuropa, sodass die Abholung in Österreich und der kontinentale Transportabschnitt Ihres Umzugs überall dort, wo wir direkt tätig sind, hausintern abgewickelt werden. Für die Kanalquerung, die britische Zollabfertigung unter Ihrer ToR1-Genehmigung und die finale Zustellung im Vereinigten Königreich arbeiten wir mit einem sorgfältig geprüften Netzwerk an Partnerspediteuren und Zollagenten zusammen, koordiniert durchgehend von Ihrer Flyto-Umzugsbetreuung, sodass Sie von Wien bis zu Ihrer neuen Adresse im Vereinigten Königreich nur eine einzige Ansprechperson haben.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein Visum, um von Österreich ins Vereinigte Königreich zu ziehen?
Ja. Die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger:innen endete am 31. Dezember 2020, sodass sich Österreicher:innen im Rahmen des britischen Punktesystems qualifizieren müssen (oder bereits über einen bestehenden Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich verfügen müssen), bevor sie umziehen (gov.uk).

Muss ich Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer auf meine Möbel und meinen Hausrat zahlen?
Nicht, wenn Ihnen die Transfer-of-Residence-Erleichterung (ToR1) gewährt wird, die Sie bei HMRC beantragen — idealerweise, bevor Ihre Sendung ankommt (gov.uk).

Kann ich meinen österreichischen Führerschein im Vereinigten Königreich weiter verwenden?
Sie können zunächst damit fahren, doch als EU-/EWR-Führerschein ist er für einen unkomplizierten Umtausch gegen einen britischen Führerschein über die DVLA berechtigt, ohne dass Sie eine Prüfung ablegen müssen (gov.uk).

Was passiert mit meiner österreichischen Krankenversicherung, wenn ich wegziehe?
Informieren Sie die ÖGK über Ihren Umzug ins Ausland und klären Sie, wie sich das auf Ihre Versicherung und die etwaiger Angehöriger auswirkt — die Regeln hängen von Ihrer konkreten Situation ab. Pensionist:innen können stattdessen Anspruch auf ein übertragbares S1-Formular für weiteren gegenseitigen Versicherungsschutz haben (oegk.at, Your Europe).

Muss ich meinen österreichischen Wohnsitz abmelden, bevor ich wegziehe?
Ja — das österreichische Recht verlangt die Abmeldung beim Meldeamt innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug (oesterreich.gv.at).

Wie lange dauert der gesamte Umzug?
Rechnen Sie mit mehreren Wochen als Minimum von Anfang bis Ende: Allein die ToR1-Genehmigung dauert laut HMRC üblicherweise rund 4–6 Wochen, und der Transport des Hausrats nimmt weitere 1–4 Wochen in Anspruch, je nachdem, ob Sie sich für eine exklusive oder eine gebündelte Sammelgutsendung entscheiden — dies sind Planungsschätzungen der Branche, planen Sie also Puffer rund um Ihren Visumsbeginn und den Immobilienübergabetermin ein.

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