KFZ-Export aus Österreich 2026: NoVA-Vergütung, Ausfuhrkennzeichen und Zoll
Kurz erklärt: KFZ-Export aus Österreich: Abmeldung bei Versicherung/Bundespolizei, Antrag auf NoVA-Vergütung (Normverbrauchsabgabe-Rückerstattung) beim Finanzamt — bei neueren Autos signifikante Summen, Zollabwicklung bei Drittländern, Wiederzulassung im Zielland innerhalb 30-90 Tagen.
Wichtigste Punkte
- Abmeldung bei Bundespolizei / Versicherung.
- NoVA-Vergütung beim Finanzamt.
- EU/EWR: keine Zollformalitäten.
- UK Brexit: 10% Zoll + 20% MwSt.
- Wiederzulassung 30-90 Tage.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und ihr Erstattungsmechanismus
Die Normverbrauchsabgabe wird seit 1992 nach dem NoVAG (BGBl 695/1991) auf die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich erhoben. Die Abgabe ist eine Verbrauchsteuer und richtet sich nach dem CO2-Ausstoß: 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei (CO2 – 109) / 5 mit einem Maximum von 50% des Nettokaufpreises. Für Elektrofahrzeuge gilt 0%. Die NoVA macht damit einen erheblichen Teil des Kaufpreises aus — bei einem Mittelklasse-Diesel oft €4.000-7.000.
Wird das Fahrzeug ins Ausland exportiert und dort dauerhaft zugelassen, kann nach §12a NoVAG eine Erstattung der noch nicht ”verbrauchten” NoVA beantragt werden. Maßgeblich ist der Eurotax- oder DAT-Wertverlust seit der Erstzulassung; je jünger das Fahrzeug, desto höher die Erstattung. Antragsteller müssen das Finanzamt für Großbetriebe (FA Großbetriebe, Wien) kontaktieren oder den Antrag über FinanzOnline einreichen.
Voraussetzungen für die NoVA-Vergütung im Detail
Die Erstattung setzt voraus: (a) das Fahrzeug wurde im Inland nach NoVAG versteuert, (b) der Antragsteller war zugelassener Halter oder hat das Fahrzeug rechtmäßig erworben, (c) das Fahrzeug ist tatsächlich in einen anderen Staat verbracht und dort zum dauernden Verkehr zugelassen worden, (d) der Antrag ist binnen fünf Jahren nach Verbringung gestellt. Eine Selbstanzeige bei verspäteter Rückforderung ist möglich, jedoch ohne Verzinsung.
Erforderliche Belege: ZulassungsausweisAusland (oder beglaubigte Kopie), Abmeldebestätigung des österreichischen Kennzeichens (”Stilllegung” durch Versicherung oder Bezirkshauptmannschaft), Kaufvertrag oder Spedition-Beleg über die Verbringung, Eurotax/DAT-Wertgutachten zum Stichtag der Verbringung, Bestätigung, dass die NoVA tatsächlich abgeführt wurde (oft via Genehmigungsdatenbank-Auszug). Das Verfahren dauert typisch 8-16 Wochen.
NoVA-Erstattung nach Wertverlust: Beispielrechnung
| Fahrzeug | Erstzulassung | NoVA bezahlt | Wertverlust 5 Jahre | Erstattbar (5 J nach EZ) |
|---|---|---|---|---|
| VW Golf Diesel | 2021 | €5.500 | ~50% | ~€2.750 |
| BMW 3er Benziner | 2022 | €7.200 | ~40% | ~€4.320 |
| Audi Q5 SUV | 2020 | €11.000 | ~55% | ~€4.950 |
| Skoda Octavia Diesel | 2023 | €4.800 | ~30% | ~€3.360 |
| Tesla Model 3 | 2022 | €0 (E-Auto) | ~45% | €0 (keine NoVA bezahlt) |
| Porsche Macan | 2024 | €18.500 | ~25% | ~€13.875 |
Die Beträge sind illustrativ; das tatsächliche Wertverlust-Modell folgt der amtlichen Eurotax-Tabelle und wird vom Finanzamt geprüft. Eine zweite Bewertung (Sachverständigengutachten ÖAMTC oder ÖAMTC-Partner) kostet €120-280 und erhöht die Erfolgsquote.
Zoll, Umsatzsteuer und Doppelbesteuerung
Bei Export in einen EU-Staat ist die Verbringung zollfrei (Binnenmarkt, EUST entfällt). Im Bestimmungsland fällt jedoch lokale Anmeldungs-, Zulassungs- und ggf. eine Importabgabe an: in Deutschland z. B. die KfzSt nach Hubraum/CO2, in Italien die IPT-Provinzialgebühr, in Frankreich die Malus auf hohe CO2-Werte (bis €60.000 für Sportwagen 2026). Die deutsche Umzugsgut-Befreiung von der EUSt greift, wenn der Halter mindestens 12 Monate vor Wohnsitzwechsel Eigentümer war (§3 EUStBV) und das Fahrzeug noch 12 Monate nach Einfuhr behält.
Bei Drittstaaten-Export (Schweiz, UK seit Brexit, USA, VAE) wird das Fahrzeug zollrechtlich ausgeführt — Carnet ATA oder Ausfuhranmeldung (ATLAS) ist erforderlich. Für die Schweiz gilt die 1-Jahres-Eigentums-Regel als Übersiedlungsgut analog. Im Empfangsland ist die Wiedereinführung mit lokalen Steuern verbunden (USA: 2,5% auf Gebrauchtfahrzeuge, UK: 20% VAT plus 10% Zoll, VAE: 5% VAT plus 5% Zoll).
Praktischer Ablauf: vom österreichischen Kennzeichen zur Erstattung
Schritt 1 — Stilllegung in Österreich: Bei der Zulassungsstelle der Versicherung (z. B. UNIQA, Wiener Städtische, Generali, Allianz) das Fahrzeug abmelden. Sie erhalten den Abmeldeschein und geben Kennzeichen, Zulassungsschein und Pickerl (§57a-Plakette) zurück. Die Bezirkshauptmannschaft (Land) oder das Magistrat (Wien) registriert die Abmeldung im Genehmigungsdatenbank-System (GDB).
Schritt 2 — Verbringung und Wiederzulassung im neuen Land: Mit dem Datenauszug GDB beantragen Sie im Zielland die Zulassung. In Deutschland brauchen Sie eine Vollabnahme nach §21 StVZO (TÜV/DEKRA/GTÜ, ~€80-120) oder bei jüngeren Fahrzeugen die KBA-Anerkennung der EWG-Zulassung. Ergebnis: deutscher Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
Schritt 3 — NoVA-Erstattung beantragen: Der Antrag NOVA1-Formular auf bmf.gv.at oder Online via FinanzOnline einreichen — mit Eurotax-Bewertung, Auslandszulassung, Spediteurbeleg und Originalkaufrechnung. Das Finanzamt prüft, fordert eventuell ein Gutachten nach und überweist die Erstattung auf das angegebene IBAN-Konto (auch ausländische Konten möglich, wenn EWR/SEPA). Bearbeitungsdauer 8-16 Wochen, in komplexen Fällen länger.
FAQ
NoVA-Vergütung Höhe?
Abhängig vom Fahrzeugalter und CO2-Wert; bei neueren Autos mehrere tausend Euro.
Versicherung Übergang?
30-60 Tage typisch.
Drittland-Export?
Zollanmeldung erforderlich.
Lohnt sich Export?
Bei neueren Autos meist ja, ältere selten.
Veteranenfahrzeug?
Sonderregelungen bei historischen Fahrzeugen.
Wie lange habe ich Zeit, die NoVA-Erstattung zu beantragen?
Fünf Jahre nach der tatsächlichen Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland. Eine spätere Antragstellung ist nur über eine Wiederaufnahme nach §303 BAO möglich, wenn neue Tatsachen vorliegen — sehr eingeschränkter Anwendungsbereich.
Bekomme ich für mein Tesla Model 3 NoVA-Erstattung beim Export?
Nein — Elektrofahrzeuge waren bei Erstzulassung in Österreich von der NoVA befreit (0%). Mangels bezahlter NoVA gibt es nichts zu erstatten. Bei Plug-in-Hybriden ist anteilige NoVA bezahlt worden, daher anteilige Erstattung möglich.
Welche Belege braucht das Finanzamt für die NoVA-Vergütung?
Auslandszulassungsausweis, Abmeldebescheinigung des österreichischen Kennzeichens, Kaufrechnung oder Übergabeprotokoll, Eurotax/DAT-Wertgutachten zum Verbringungsstichtag, Spediteurbeleg oder Fahrtenbuch. Bei Verkauf an Auslandskäufer zusätzlich der Kaufvertrag mit IBAN.
Greift die deutsche Umzugsgut-EUSt-Befreiung für meinen Audi nach Deutschland?
Ja, sofern Sie mindestens 12 Monate vor Wohnsitzwechsel Eigentümer und Halter des Fahrzeugs waren und es nach der Einfuhr nicht innerhalb von 12 Monaten verkaufen oder vermieten. Antrag beim deutschen Hauptzollamt nach §3 EUStBV.
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Siehe auch: Alle Umzugs-Leitfäden.
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