ÖGK und Auslandsumzug 2026: Krankenversicherung, EHIC und S1-Formular
Kurz erklärt: Beim Auslandsumzug aus Österreich endet die ÖGK-Pflichtversicherung. Selbstversicherung möglich (Anwartschaft). Innerhalb EU/EWR sichert S1-Formular Krankenversorgung im Zielland — besonders wichtig für Pensionisten und Arbeitnehmer. EHIC nur Übergangslösung. Außerhalb EU: private Auslandskrankenversicherung erforderlich.
Wichtigste Punkte
- ÖGK-Pflicht endet beim Auslandsumzug.
- Selbstversicherung möglich.
- S1-Formular für EU/EWR.
- EHIC nur Übergangslösung.
- Auslandskrankenversicherung außerhalb EU.

ÖGK-Struktur seit 1.1.2020 und Auslandszuständigkeit
Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) wurden zum 1. Jänner 2020 die neun Länder-Gebietskrankenkassen zur einheitlichen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt. Die ÖGK versichert rund 7,3 Millionen Menschen und verwaltet ein Beitragsvolumen von über €18 Milliarden jährlich. Bei Auslandsumzug ist nicht mehr die regionale Landesstelle, sondern das ÖGK-Service Center für internationale Angelegenheiten zuständig — Anträge laufen elektronisch über das ÖGK-MeineSV-Portal mit ID Austria.
Die ÖGK koordiniert den Krankenversicherungsschutz nach den EU-Verordnungen 883/2004 (sachliche Ansprüche) und 987/2009 (Verfahren). Gemeinsam mit der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) und der BVAEB (Beamte/Eisenbahner/Bergbau) deckt das österreichische System fast 100% der Bevölkerung ab. Bei Wegzug entscheidet das Zielland und der Status (Erwerbstätige, Pensionisten, Studierende, Familienangehörige) über die Form der Weiterversicherung.
S1-Vordruck für Pensionisten und Entsendete
Wer als österreichischer Pensionist (Pensionsversicherungsanstalt PVA, BVAEB-Pensionisten oder SVS-Pensionisten) seinen Wohnsitz dauerhaft in einen anderen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz verlegt, beantragt das S1-Formular bei der ÖGK. Mit der S1 trägt sich der Pensionist in der lokalen Krankenkasse des Wohnsitzlandes ein und erhält dort sämtliche Sachleistungen, als wäre er dort krankenversichert. Die Kosten trägt jedoch Österreich — verrechnet zwischen den Sozialversicherungsträgern auf Basis monatlicher Pauschalen oder tatsächlicher Kosten.
Das S1-Verfahren ist kostenlos und unbefristet gültig, solange die österreichische Pensionsleistung läuft. Wichtig: Wer nur eine Auslandsrente und keine österreichische Pension bezieht, kann kein S1 von der ÖGK bekommen — dann wäre der ausländische Träger zuständig. Bei mehreren Pensionsleistungen aus verschiedenen EU-Staaten gilt das ”Prinzip der ausschließlichen Zuständigkeit”: jenes Land mit der längsten Versicherungszeit oder dem aktuellen Wohnsitz übernimmt die S1-Stellung.
EHIC, Provisorische Ersatzbescheinigung und vorübergehender Aufenthalt
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der österreichischen e-card deckt vorübergehende Aufenthalte in EU/EWR und Schweiz ab — also Urlaub, Geschäftsreisen, Studierende mit Auslandssemester. Die EHIC ist NICHT für dauerhafte Wohnsitzverlegung gedacht und wird mit Aufgabe des österreichischen Hauptwohnsitzes hinfällig. Bei längerer Wartezeit auf eine ersatzweise neue Karte kann ein PEB (Provisorische Ersatzbescheinigung) angefordert werden — gültig 90 Tage.
Versicherte sollten bei Auslandsumzug ihre alte e-card zerstören oder zurücksenden, da der Schutz mit Versicherungsende endet. Die Verwendung trotz beendeter ÖGK-Pflichtversicherung kann strafrechtlich relevant werden (Sozialleistungsbetrug nach §153e StGB). ÖGK-Karten anderer Familienmitglieder werden separat behandelt — besonders bei mitversicherten Ehepartnern und Kindern, die im Ausland wohnen.
EU/EWR vs. Drittstaaten: Vergleichstabelle
| Zielland | Status | Lösung ÖGK | Beitragspflicht AT | Sachleistung |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland (Pensionist) | EU | S1 zur AOK/TK/Barmer | endet | volle GKV-Leistung in DE |
| Spanien (Pensionist) | EU | S1 zum Servicio Público de Salud | endet | volle SNS-Leistung |
| Schweiz (Erwerbstätig) | FZA-Drittstaat | CH-Versicherungspflicht | endet | nach KVG (Schweiz) |
| UK (Pensionist mit S1) | Post-Brexit | S1 nach Withdrawal Agreement | endet | NHS-Vollleistung |
| USA | Drittstaat | private Auslandskrankenvers. | endet (oder Selbstvers.) | private Versicherung nötig |
| VAE | Drittstaat | arbeitgeberfinanzierte Vers. | endet | lokale UAE-Versicherung |
Selbstversicherung nach §16 ASVG für Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicher mit Wohnsitz außerhalb der EU/EWR können sich nach §16 ASVG bei der ÖGK freiwillig weiterversichern. Voraussetzung: vorherige Pflichtversicherung in Österreich von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Der monatliche Beitrag 2026 beträgt €533,98 (für Bezieher mit Auslandsbezug, gestaffelt nach Einkommen). Die Selbstversicherung deckt Sachleistungen nur bei Aufenthalt in Österreich — ist also primär für Personen sinnvoll, die regelmäßig zurückkehren oder eine Rückkehr planen.
Eine Alternative ist die Mitversicherung bei einem in Österreich verbliebenen Familienmitglied (§123 ASVG): kostenlos für Ehepartner ohne eigenes Einkommen und für Kinder bis 18 Jahre (mit Berufsausbildung bis 27). Bei Wegzug des Familienmitglieds ins Ausland endet auch die Mitversicherung. Die freiwillige Höherversicherung nach §20 ASVG für eine spätere Erhöhung der ÖGK-Pension ist auch aus dem Ausland möglich, derzeit ohne fixe Mindestbeiträge.
Drittstaaten ohne Sozialversicherungsabkommen: privates Sicherheitsnetz
Österreich hat bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit über 25 Staaten, darunter Türkei, Bosnien, Serbien, Australien, Israel, Kanada, Tunesien und seit 2025 auch Indien (Neuabkommen). In Ländern ohne Abkommen (USA für Krankenversicherung, China, viele afrikanische Staaten) bleibt nur die private Auslandskrankenversicherung. Anbieter wie BDAE, Allianz Care, Cigna Global, AXA Global Healthcare oder Care Concept bieten Tarife ab €70 pro Monat für 30-Jährige bis über €600 für 60+-Jährige.
Wichtig sind: Deckungssumme (mindestens €1 Mio., besser unbegrenzt), Rücktransport im Krankheitsfall, Vorerkrankungsklausel, Zahnbehandlung, ambulante Therapie. Die ÖGK selbst bietet keine Auslandskrankenversicherung an. Die EU-Patientenrichtlinie 2011/24/EU erlaubt geplante grenzüberschreitende Behandlung mit Kostenerstattung — relevant bei seltener Auslandsversorgung trotz S1-Anbindung an das Wohnsitzland.
FAQ
Anwartschaft beantragen?
Direkt bei ÖGK vor dem Umzug.
S1 für wen?
Pensionisten und Beschäftigte mit österreichischer Pensionsversicherung.
Familienangehörige?
Mitversicherung über S1 möglich.
USA-Umzug?
Private Auslandskrankenversicherung erforderlich.
Selbstversicherung Kosten?
Variiert je Einkommen.
Brauche ich eine S1, wenn ich als ÖGK-Pensionist nach Spanien ziehe?
Ja — die S1 wird bei der ÖGK beantragt und beim spanischen Servicio Público de Salud vorgelegt. Sie erhalten Vollleistungen vom SNS, die ÖGK trägt die Kosten via Verrechnungssystem zwischen den EU-Sozialversicherungsträgern. Kein eigener Beitrag in Spanien.
Kann ich meine e-card im Ausland weiter benutzen?
Nur bei vorübergehendem Aufenthalt in EU/EWR/Schweiz über die EHIC-Funktion. Bei dauerhaftem Wegzug und ÖGK-Versicherungsende verliert die e-card ihre Gültigkeit; die Verwendung kann als Sozialleistungsbetrug nach §153e StGB gewertet werden.
Was kostet die freiwillige Selbstversicherung der ÖGK 2026?
Etwa €533,98 monatlich für Auslandsösterreicher (Stand 2026, einkommensunabhängige Pauschale). Voraussetzung: mindestens 12 Monate Pflichtversicherung in den letzten 24 Monaten. Sachleistungen nur bei Aufenthalt in Österreich.
Welche private Auslandskrankenversicherung bei Umzug in die USA?
BDAE, Allianz Care, Cigna Global, AXA Global oder Care Concept bieten USA-fähige Tarife mit Deckungssumme ab €1 Mio. und Rücktransport. Beiträge variieren stark mit Alter und Vorerkrankungen — für 40-Jährige typisch €150-300 monatlich. Die ÖGK bietet keine eigene USA-Deckung.
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Siehe auch: Alle Umzugs-Leitfäden.
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